Satzung

Sie finden hier den Text der Satzung der Helmuth-Plessner-Gesellschaft e.V.
vom 14. März 1999, mit Änderungen vom 28. März 2003, 22. April 2005, 10. November 2016 und vom 24. März 2021.

Den vollständigen Text der Satzung, einschließlich Datenschutzrichtlinie im Anhang, finden Sie hier

Auszug: § 2 Zweck der Gesellschaft

1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, vor allem im Bereich der Philosophischen Anthropologie, und der Pflege des geistigen Erbes von Helmuth Plessner.
2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen, die Initiierung von Forschungsvorhaben und die Unterstützung wissenschaftlicher Publikationen.
3. Die Gesellschaft entscheidet nach Rücksprache mit dem Helmuth Plessner-Fonds an der Universität Groningen (Niederlande) über die Vergabe von Mitteln des Helmuth-Plessner-Fonds nach Maßgabe dieser Satzung und der Statuten des Helmuth-Plessner-Fonds.
4. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes ›Steuerbegünstigte Zwecke‹ der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder weder Gewinnanteile noch irgendwelche Zuwendungen. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

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